GGR Tätigkeiten von Bruno Grossniklaus

Rechenschaftsbericht an die Wähler

Stockhornstrasse

hier gebe ich meine persönlichen Aussagen wieder, die ich vorbereitet hatte:

Für mich sind das 4 Projekte in einem Paket.

  • Massnahmen zur Erschliessung der Hodelmatte (Kreisel).
  • Herstellen des werkmängelfreien Zustandes, wegen dem Strassenabtausch mit dem Kanton.
  • Verkehrlich flankierende Massnahme im Rahmen des Bypass
  • Verstärkung dieses Strassenabschnittes der Stockhornstrasse - wegen dem Bypass bedingten Mehrverkehr

In der Einleitung steht: Die Umgestaltung der Stockhornstrasse ist ebenfalls Bestandteil der Massnahmen und wird daher von Bund und Kanton im Rahmen des Agglomerationsprogramms mitfinanziert.

Die Grundzüge der Begleitmassnahmen wurden dem GGR im November 2009 vorgestellt. Die Eigentumsübertragung wurde vom Regierungsrat im Juni 2013 beschlossen.

Es ist unbestritten, dass die Gemeinde die Stockhornstrasse in werkmängelfreien Zustand dem Kanton zu übergeben hat und somit für diese Kosten aufkommen muss.

Für mich bezieht sich der werkmängelfreie Zustand aber auf die aktuelle Nutzung - und nicht auf die zukünftige. Ein Beispiel ist doch die alte Bernstrasse: hat da der Kanton nicht nach seinem Standard gebaut, und dann hat die Gemeinde den Ausbau/Umbau für die zukünftige Nutzung gemacht?

Wenn in der zukünftigen Nutzung nun die Verkehrslast von T4 auf T5 ändert, dann ist das kaum ein Werkmangel. Die dadurch entstehenden Kosten haben auch kaum etwas mit einer Begleitmassnahme zu tun. Da geht es um Fussgängerquerungen, Radstreifen und Gehwege.

Ich finde, dass sämtliche Kosten, die in Zusammenhang mit: «Verstärkung dieses Strassenabschnittes der Stockhornstrasse» anfallen, vom zukünftigen Strasseneigentümer vollumfänglich zu tragen sind.

Darum hätte ich gerne nähere Angaben, wie sich die 865’000 CHF zusammensetzen bzgl:

  • Erschliessung Hodelmatte (Kreisel)
  • Herstellen werkmängelfreier Zustand
  • Verkehrlich flankierende Massnahme
  • Verstärkung dieses Strassenabschnittes

Weiter habe ich zum Kreisel zwei Fragen:

1) Was ist der Grund für die 4 Parkplätze südlich des Kreisels?

2) Bestehen mit allen Landeigentümern der Parzellen 993, 997, 1109, 4285 Vorverträge damit sichergestellt ist, dass die Anschlüsse am Kreisel genutzt werden können (Richtung Norden) resp. so gebaut werden können (Süden)?

Siehe Seite 40 im Protokoll_GGR_27.01.2017