Revitalisierung Weiergraben
Bewilligung Gesamtkosten
hier gebe ich meine persönlichen Aussagen wieder, die ich vorbereitet hatte:
Die Fraktion steht dem Projekt unterschiedlich gegenüber.
Die Wasserbaupflicht und damit auch die Unterhaltspflicht liegt bei der Gemeinde. Es macht Sinn, dass eine Projektvariante verfolgt wird, die die Unterhaltskosten minimiert.
In unseren Unterlagen steht: Die definitiven Subventionszusicherungen erfolgen erst nach dem Kreditbeschluss durch den Grossen Gemeinderat.
Warum wird kein Vorbehalt auf die Subventionsbeschlüsse im Antrag des GR formuliert?
Im technischen Bericht von Frau Herzog zum Thema Zulg / Hochwasser steht auf Seite 72: Erfüllungspflichtig ist die Gemeinde Steffisburg. Sie muss daher das Projekt vorfinanzieren und einen Bruttobeschluss über die Gesamtkosten fällen. Dieser kann unter Vorbehalt der Subventionsbeschlüsse erbracht werden.
Hier haben wir ja genau diesen Fall:
- die Gemeinde ist Wasserbaupflichtig
- der GGR fällt einen Bruttobeschluss über die Gesamtkosten
- es gibt oder wird Subventionsbeschlüsse geben
Aber der GR stellt in seinem Antrag keinen Vorbehalt. Ich finde das falsch - auch wenn der GR das vielleicht für sich selber schon macht.
Nur als Randbemerkung: Ich finde das Projekt tip top und die Gemeinde kann so die künftigen Unterhaltskosten optimieren, auch geht es im Endeffekt nur um «wenig» Geld. Vom Renaturierungsfonds haben wir 40% bis 80% der ungedeckten Kosten zu erwarten. Ich berechne hier 24800 bis 49600 Subvention vom RenF.
Siehe Seite 53 im Protokoll_GGR_27.01.2017