GGR Tätigkeiten von Bruno Grossniklaus

Rechenschaftsbericht an die Wähler

Reglement Energieeffizienz

Bruno Grossniklaus sagt namens der FDP/glp-Fraktion, dass bis zum letzten Traktandum ein recht ähnliches Reglement existierte, welches wegen Ablehnung im Thuner Stadtrat im Dezember 2013 nicht in Kraft treten konnte. In Steffisburg wurde nun eine auf hiesige Verhältnisse angepasste Neuauflage erarbeitet:

Vorher

  • 0.7 Rp pro kWh
  • max. 5000 CHF pro Jahr und Messst.
  • H4 Normhaushalt 8.50 / Person und Jahr
  • C2 Norm-Gewerbebetrieb 230 CHF
  • Kontrolle Wirksamkeit und Angemessenheit einmal nach 5 Jahren
  • Anteil Leuchtturmprojekte: 30%-40%
  • Klassische Förderbeiträge: u.A Photovoltaik Energieeffiziente Neubauten

Neu

  • 0.5 Rp pro kWh
  • max. 900 CHF pro Jahr
  • H4 Normhaushalt 6.05 / Person und Jahr
  • C2 Norm-Gewerbebetrieb 162 CHF
  • Regelmässig (durch Fachkommission Energieeffizienz)
  • Sonderprojekte, nur wenn mind. 100’000 CHF in Spezialfinanzierung vorhanden und diese Mittel voraussichtlich für die anderen Fördermassnahmen ausreichen werden. Neu ist auch die Warteliste.
  • thermische Solaranlagen (Warmwasser) Bei Gebäuden Fokus auf Sanierung => Senkung des Wärmebedarfs auch kleinere Einzelmassnahmen

Die Ausgaben für die Administration werden bewusst tief gehalten. Die FDP/glp Fraktion ist auf die Diskussion gespannt und wird dem Reglement zustimmen. Die Umwelt- und Energiekommission (UEK) ist nicht befugt dem Grossen Gemeinderat Empfehlungen abzugeben und fällt deshalb auch keine solchen Beschlüsse. Weshalb eigentlich nicht? Bruno Grossniklaus (glp) ist Mitglied der UEK und empfiehlt dem Rat persönlich die Annahme des neuen Reglements.

Siehe Seite 110 Protokoll_GGR_17.06.2016


Detailberatung

Bruno Grossniklaus (glp) untermauert, dass nicht nur Grossunternehmen, sondern alle von der Spezialfinanzierung Förderung Energieeffizienz profitieren können. Bei Sanierungen ist der energiesparende Gedanke vordergründig und sicherlich nicht der ästhetische, um die entsprechenden Fördergelder geltend zu machen. Deshalb ist es wichtig, dass bei Sanierungsvorhaben die Massnahmen des GEAK geprüft werden. Die Förderung kann bewirken, einen besseren Standard zu realisieren. Beim Ersatz nur eines Fensters geht es eben um ästhetische Gründe. Solche Massnahmen sind sicherlich nicht zu fördern.

Bruno Grossniklaus (glp) stellt fest, dass die BKW CHF 130.00 pro Jahr und Messstelle verrechnen würde. Diesen Betrag erachtet er als übertrieben. Diese Angelegenheit sieht er in der Kompetenz der Fachkommission «Energieeffizienz» und würde es der Verordnung Spezialfinanzierung Förderung Energieeffizienz Art. 11, Abs. 2 zuordnen.

Siehe Seite 112 im Protokoll_GGR_17.06.2016