GGR Tätigkeiten von Bruno Grossniklaus

Rechenschaftsbericht an die Wähler

Zulg

Bruno Grossniklaus teilt namens der FDP/glp-Fraktion mit, dass sie dem Antrag des Gemeinderates zustimmen. Er hat jedoch als Einzelsprecher einen Vorbehalt beziehungsweise zwei Fragen.

Seine Erwartung ist, dass anlässlich eines Kreditantrages zur nächsten Tranche oder Etappe auch dargelegt wird, wie der Stand der Dinge ist. Insbesondere auch bezüglich Finanzkennzahlen. Nicht nur für die Projektierung, sondern auch für die geplante Ausführung. Wenigstens soweit diese bekannt oder vernünftig geschätzt werden können.

Er hat die Kostenvoranschlagszahlen gemäss dem technischen Bericht (TB) Längsvernetzung und Hochwasserschutz Zulg, welcher im Rahmen der Mitwirkung der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt wurde, eingesehen.

Der voraussichtliche Beitrag von Bund und Kanton für den Hochwasserschutzanteil beträgt minimal 60%, maximal 80%. Diejenigen Massnahmen, welche ausschliesslich der Längsvernetzung dienen und nicht dem Hochwasserschutz, werden nicht über den Wasserbau subventioniert. Kostenträger ist in erster Linie der Wasserbauträger, also die Gemeinde. Beiträge können von Fondsmitteln wie dem Renaturierungsfonds des Kantons Bern oder entsprechenden Fondsgeldern von Kraftwerken erfolgen. Zusicherungen sind hierzu noch keine vorhanden. In welcher Grössenordnung sich die Beiträge aus dem kantonalen Renaturierungsfonds bewegen, konnte ich den Unterlagen nicht entnehmen. Im Investitionsprogramm sind dafür brutto und netto CHF 171’000.00 eingesetzt, Einnahmen CHF 0.00. So gesehen sind die CHF 2.84 Millionen sehr überraschend.

Es gibt auch schon Stimmen, welche die Längsvernetzung etwas in Frage stellen. Dank eines Hinweises aus der Abteilung, hat er die Jahresberichte des Renaturierungsfonds eingesehen. Das Geld aus den Wasserzinsen wartet dort geradezu darauf, dass es abgeholt wird. Auf der Webseite www.be.ch/renf ist von einer Beteiligung von 80% die Rede - noch. Wegen einer Anpassung des Gewässerschutzgesetzes könnte sich das aber möglicherweise ändern (www.plattform-renaturierung.ch). Anlagen müssen bis 2030 saniert werden.

Frage 1: Lässt sich ein Richtwert für die prozentuale Beteiligung Dritter an der Längsvernetzung (CHF 2.84 Millionen) angeben?

Zum Holzrechen steht im technischen Bericht auf Seite 66: Gesamtkosten von CHF 8,6 Millionen zuzüglich des Holzrechens, dessen Kosten noch kaum geschätzt werden können. Diese hängen stark von der Systemwahl, der Grösse und den nötigen Fundationen ab und kann noch um Faktoren abweichen. Für den Nachweis der Wirtschaftlichkeit wurde ein Betrag von CHF 4 Millionen eingesetzt. Diese Zahl ist eine Grobschätzung aufgrund ähnlicher realisierter Systeme.

Frage 2: Wie sind die CHF 4 Millionen in den GGR-Unterlagen zu verstehen? Brutto als Kostendach oder als Angabe, was der Rechen geschätzt brutto kosten wird?

Er zitiert Folgendes aus dem technischen Bericht Seite 72: Ob und wie weit sich andere Nutzniesser (Gemeinde Heimberg, Stadt Bern) an den Kosten für den Holzrechen beteiligen werden, ist zum jetzigen Zeitpunkt noch offen. Die restlichen Hochwasserschutzmassnahmen (Müllerschwelle, Gefälle, Uferschutz) dürfen sich aufgrund der noch nicht geklärten Beteiligung nicht verzögern. Falls sich das abzeichnen würde, dann müsste der Holzrechen losgelöst und als eigenständiges Projekt behandelt werden.

Er sagt dies in Kenntnis der Aussage im technischen Bericht Seite 77: Da keine besondere Gefahr im Verzug besteht (die Hochwassersituation ist seit Jahren bekannt), soll der Modellversuch abgewartet werden.

Siehe Seite 66 im Protokoll_GGR_29.04.2016