Gummweg
Sanierung, Entwässerung und Belag Gummweg; Abrechnung Verpflichtungskredit
Bruno Grossniklaus dankt namens der FDP/glp-Fraktion für die positive Abrechnung.
hier gebe ich meine persönlichen Aussagen wieder, die ich vorbereitet hatte:
Zwischen KV und Offerte lag ein Unterschied von CHF 102’000.00. Zusammen mit: Die Referenzpreise sind somit Mischpreise aus den Jahren 2013 und 2014. Das ist vernünftig, da sich die Marktsituation innert Monaten ändern kann.
Im Grundsatz gehe ich einig. Für Projekte mit langen Laufzeiten passt das. Bei recht kurzen, schnell «durchziehbaren» Projekten könnte es passender sein, bei der Bestimmung des KVs näher am Markt zu sein.
Denn was passiert, wenn sich der Markt gegenteilig zur jetzigen Situation verhält? Die KVs (und somit dann der Verpflichtungskredit) würden zu tief bestimmt?
Hier haben wir also eine 20% Abweichung (zum KV) - zum Glück nach unten - die hauptsächlich aus der Methodik zur Bestimmung der Referenzpreise herrührt.
Könnte man nicht zukünftig im Rahmen der Bewilligung eines Verpflichtungskredites zu einem Strassenbauprojekt den geplante Preis pro m2 darlegen und Abweichungen zu einem Referenzpreis (sagen wir 150 CHF) begründen?
Siehe Seite 181 im Protokoll_GGR_27.11.2015