GGR Tätigkeiten von Bruno Grossniklaus

Rechenschaftsbericht an die Wähler

Parkplätze

Bruno Grossniklaus sagt im Namen der FDP/glp-Fraktion, dass im Reglement die wesentlichen Grundsätze stehen sollen und in der Verordnung ausführende Bestimmungen des Gemeinderates zu regeln sind. Diese Regelung macht Sinn und wird von der FDP/glp-Fraktion befürwortet. Der Artikel 3 der Verordnung (Berechtigte) betrachtet sie als wesentlich und gehört somit ins Reglement.

Aus Sicht des Grossen Gemeinderates wird oft beklagt, dass die Mitglieder nichts mehr zu sagen haben und alles Wesentliche durch den Gemeinderat bestimmt wird. Der Grosse Gemeinderat hat es nun in der Hand, eine wesentliche Bestimmung in seiner Kompetenz zu behalten und nicht an den Gemeinderat zu delegieren.

Konkret geht es darum, dass die Definition der Berechtigten für Parkkarten weiterhin in der Kompetenz des Grossen Gemeinderates liegen soll.

Zukünftig wird der Raum für Parkplätze knapper und man wird den Kreis der Berechtigten möglicherweise neu definieren wollen. Diese Diskussionen und die anschliessenden Beschlüsse sollen im Grossen Gemeinderat und nicht im Gemeinderat geführt werden.

Die Parkplatzknappheit und damit die Möglichkeit, öffentliche Parkplätze zur Verfügung stellen zu können oder zu wollen, kann auch Einfluss auf die Raumplanung (Ortsentwicklung), die Wirtschaft und das ökologische Verhalten der Bevölkerung/Besucher und damit auf die gesamte Attraktivität des Dorfes haben. Er sieht nicht ein, weshalb der Grosse Gemeinderat in dieser Thematik nicht mitreden sollte.

Öffentliche Parkplätze sind bereits heute und werden in Zukunft noch deutlich öfter als seit der letzten Revision im Jahr 1997 ein wichtiges und für die Bevölkerung auch emotional beschäftigendes Thema bleiben. Konkret beantragt die FDP/glp-Fraktion folgende Änderung von Artikel 4 des Reglements (Genehmigungsfassung):

2015-05-ReglAnpassung-Art4-change

Antrag: lit. b ersatzlos streichen

Diese Änderung bedingt, dass es einen neuen Artikel 5 im Reglement gibt, und zwar genau den Artikel 3 (Berechtigte) aus der vorgeschlagenen Verordnung zum Reglement:

2015-05-ReglAnpassung-Art5

Ebenso ist Artikel 5 Abs. 4 In besonderen Fällen können weitere Parkkarten abgegeben werden zu beachten. In diesem Fall würde der Grosse Gemeinderat der Verwaltung sein Vertrauen aussprechen, dass sie eben «in besonderen Fällen» mit Menschenverstand im Sinne des Ganzen handeln können. Es ist somit möglich, während einer Übergangsphase von drei Monaten, d.h. also die Zeit, die zur Traktandierung, Beschluss, Publikation und Inkraftsetzung einer Reglementsanpassung benötigt wird, zu überbrücken. Er bittet die Ratsmitglieder, der nachstehenden Änderung zuzustimmen.


Bruno Grossniklaus (glp) interpretiert die Änderung wie folgt: wird dieser Artikel von der Verordnung neu ins Reglement verschoben, kann in der Verordnung allenfalls eine Präzisierung, d.h. eine Ausführungsbestimmung zu diesem Satz aufgenommen werden. Er hat diesen Satz bewusst stehen gelassen, damit auf diese «besonderen Fälle» reagiert werden kann. In diesem Sinne spricht der Grosse Gemeinderat der Verwaltung das entsprechende Vertrauen aus geht davon aus, dass eine vernünftige Handhabung angewendet wird. Bei grundsätzlichen Änderungen, welche durch die Mehrheit des Grossen Gemeinderates erwirkt werden könnten, würde es drei Monate dauern bis die Inkraftsetzung des Reglements erfolgte.

Diese Überbrückungszeit von drei Monaten wäre somit ein solcher «besonderer Fall». Dabei könnte diese Regelung angewendet werden und würde sich immer noch im Rahmen des Reglements bewegen. Die erwähnte Ausführungsbestimmung ist nicht durch den Grossen Gemeinderat zu definieren.

Bruno Grossniklaus (glp), sagt, dass der Satz in besonderen Fällen bereits im bisherigen Reglement steht. Die FDP/glp-Fraktion möchte lediglich diesen Satz von der Verordnung wieder ins Reglement verschieben.

Siehe Seite 131 im Protokoll_GGR_16.10.2015