Kosten einer kleinen Reglementsanpassung
Einfache Anfrage (schriftlich) Ungefähre prozessbedingte Kosten einer kleinen Reglementsanpassung via Motion
2015-10-Einfache-Anfrage-Kosten-ReglAnpassung.pdf
Hintergrund meiner Frage war, dass eine von mir vorgeschlagene Motion zur Anpassung eines Reglements u.A. wegen der Kostenfrage an der ersten Hürde scheiterte.
Fragen:
1)
Wie hohe Kosten würden der Gemeinde entstehen, wenn eine kleine, ganz konkret formulierte Anpassung eines Reglements des GGR via Motion verlangt werden würde?
Ich spreche vom Hinzufügen oder Entfernen eines Buchstabens eines Absatzes oder allenfalls das Hinzufügen eines einzelnen Satzes in einem Absatz.
Mit Kosten meine ich die rein durch den Prozess bedingten Kosten (Entgegennahme der Motion, Prüfung, Traktandierung, Behandlung, bei allfälliger Annahme die Publikation und Inkraftsetzung). Ich meine NICHT die Kosten, die dann allenfalls aus einer bestimmten Reglementsanpassung entstehen könnten, die wären dann ja spezifisch – je nach gewünschter Anpassung.
Ich will keine «wissenschaftliche» Abhandlung, eine pragmatische, ganz grobe Schätzung reicht völlig.
2)
Ist es möglich, dass durch ein Postulat, das Vorabklärung durch die Verwaltung auslöst und bei Annahme weitere tiefere Abklärungen und Prüfungen bedingen kann, höhere prozessbedingte Kosten entstehen, als bei einer vom GGR angenommen kleinen Reglementsanpassung via präzis ausformulierter Motion?
Siehe Seite 146 im Protokoll_GGR_16.10.2015