Verwaltungsbericht 2014
Genehmigung
Bruno Grossniklaus (glp) hat folgende Frage zum Legislaturschwerpunkt «Bodenpolitik und Wirtschaftsförderung» 4d. Sport- und Freizeitanlagen / Kunstrasenplatz (Anlage Erlen) auf Seite 22: Der Kunstrasenplatz (Anlage Erlen) wird rund ein Jahr später als geplant realisiert. Die Ein- und Umzonungen wurden mit der Revision des Raumplanungsgesetzes erschwert und verzögert.
Die Anlage Erlen liegt in der ZöN und ist in Art. 15 unter der Nr. 20 im Baureglement aufgelistet. Ich kann nicht nachvollziehen, welche Umzonungen hier gemeint sind.
Siehe Seite 63 im Protokoll_GGR_30.04.2015