GGR Tätigkeiten von Bruno Grossniklaus

Rechenschaftsbericht an die Wähler

Motion Vaterschaftsurlaub

Es soll dem Vater ermöglicht werden bei der Geburt und danach mit seiner Familie zusammen zu sein. In der Personalverordnung werden aktuell 3 Tage Urlaub gewährt. Der Anspruch soll nun auf 10 Tage verlängert werden.

Das gleiche Ziel kann auch durch eine grosszügige Gewährung der Ferientage erreicht werden. Der Arbeitgeber hat das Recht, den Zeitpunkt der Ferien zu bestimmen. Die Gemeinde könnte den Bezug von Ferien nach dem heute schon gewährten 3-tägigen Urlaub garantieren.

In der Stellungnahme des Gemeinderates steht: Teilzeit- und Telearbeit, kurz Vereinbarkeit Familie-Eigenzeit-Beruf, gewinnen zunehmend an Bedeutung. Dem pflichte ich bei.

Um auf dem Arbeitsmarkt weiterhin auch in diesem Bereich mithalten zu können, ist eine Erhöhung des Vaterschaftsurlaubs auf zehn Tage mittlerweile angebracht.
Nach obiger Begründung wäre es angebracht mehr Teilzeit- und Telearbeit zu ermöglichen. Das würde der Vereinbarkeit Familie und Beruf dienen. Mehr flexible Arbeitszeitmodelle und mehr 40%, 50%, 60% Stellen für beide Geschlechter. Das wäre nachhaltig. Der zusätzliche Vaterschaftsurlaub hingegen wirkt sich nur auf einen begrenzten Zeitraum unmittelbar nach der Geburt des Kindes aus. Die Wirkung verpufft in kurzer Zeit.

Weiter schreibt der Gemeinderat: Aus der Praxis ist dem Gemeinderat kein Fall bekannt, wo bei einer Anstellung oder später der Vaterschaftsurlaub eine Thematik war, die speziell interessierte. Bei einer Erhöhung auf zehn Tage Vaterschaftsurlaub kann darum kaum von zunehmender Arbeitgeberattraktivität gesprochen werden.
Also spielt es aktuell bei der Rekrutierung von Mitarbeitern keine Rolle.

Flexible Arbeitszeitmodelle (z.B. Jahresarbeitszeit) und die Möglichkeit reduziert in Teilzeitmodellen auf allen Stufen zu arbeiten, ohne dabei die berufliche Anerkennung zu verlieren, hat einen viel stärkeren Einfluss auf die Mitarbeitermotivation, als die Frage ob 3, 5, oder 10 Tage Vaterschaftsurlaub gewährt werden.

Die PRO FAMILIA Studie zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben - Was Männer wollen (St. Gallen 2011) sagt u.A. Eine überwiegende Mehrheit (85.1%) wünscht, dass die Angebote für Männer im Bereich Vereinbarkeit jenen der Frauen angepasst werden. Diese Haltung widerspiegelt sich vor allem im breit geäusserten Wunsch nach vermehrter Arbeitszeitreduktion und Teilzeitstellen.

Wenn ich nur die Begründung der Motion betrachte (und nicht das Begehren), dann wäre für mich die passende reglementarische Massnahme: Mitarbeitenden mit Erziehungs- und/oder Betreuungspflichten wird eine Herabsetzung der Normalarbeitszeit angeboten.

Das wäre für mich ein sozialpolitischer Leuchtturm. Warum der Gemeinderat nicht zu diesem Schluss kommt, verstehe ich nicht. Es ist hier für mich besser Flexibilität statt Geld zu schenken.

Das würde die geforderte Anpassung an die neuen familiären Gegebenheiten erfüllen und wäre sowohl im Interesse der einzelnen Familie als auch im Interesse der Einwohnergemeinde Steffisburg als soziale und fortschrittliche Arbeitgeberin. So können beide Eltern ihre familiären Aufgaben wahrnehmen, ohne dass sie gezwungen werden, ihre Erwerbstätigkeit zugunsten der Familie aufzugeben. Und zwar nicht nur die jetzt offenbar zu bevorzugende Generation Y (1980er und 1990er) sondern auch die 1960er und 1970er. Denn Betreuungspflichten würden z.B. auch gelten für länger erkrankte Partner oder die gebrechlichen Eltern.
Wie soll ein 5 oder 10-tägiger Vaterschaftsurlaub dies bewirken?

Den 5er und das Weggli kann es aber nicht geben. Es ist die Wahl zwischen mehr Vaterschaftsurlaub oder noch flexibleren Arbeitszeiten und Modellen.

Da in der Personalverordnung aktuell schon 3 Tage Vaterschaftsurlaub gewährt werden, passt die vom GR beantragte Anpassung von Art. 26 des Personalreglements in jedem Fall - denn sie beschreibt erst mal nur die aktuelle Situation. Daher soll der Artikel 26 sowieso angepasst werden.

Ich sage nein zur Motion (mindestens 5 Tage Vaterschaftsurlaub) und zur Reglementsanpassung in der vom Gemeinderat vorgelegten Form und stelle einen ersten Antrag:

Antrag

Antrag 2 des Gemeinderats 2) Der Grosse Gemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass der Gemeinderat bei Annahme und Abschreibung der Motion bereit ist, ihm folgende Anpassung von Art. 26 des Personalreglements zur Beschlussfassung zu unterbreiten: «Die Mitarbeitenden haben Anspruch auf bezahlten Mutterschafts- und Vaterschaftsurlaub. Der Gemeinderat legt Umfang und Dauer unter Berücksichtigung der Dauer des Arbeitsverhältnisses in der Personalverordnung fest.»

Wird abgeändert zu:

2) Auch bei Ablehnung der Motion wird der Gemeinderat im Traktandum 8 den angepassten Artikel 26 des Personalreglements dem GGR vorlegen.

Bemerkungen:

Hier hatte der Gemeinderat mit seinem Antrag 2 eine Guillotine-Klausel eingeführt. Wäre die Motion nicht angenommen und abgeschrieben worden, dann hätte das Traktandum 8 (Teilrevision Personalreglement) nicht behandelt werden dürfen. Das hatte mich sehr gestört - denn eine Anpassung war in jedem Fall nötigt, da der bis anhin gewährte Vaterschaftsurlaub ohne Erwähnung im Personalreglement ja schon gewährt wurde.

Siehe Seite 142 im Protokoll_GGR_28.04.2017