GGR Tätigkeiten von Bruno Grossniklaus

Rechenschaftsbericht an die Wähler

Kriterien Einbürgerungsgesuche

Anlass zur Frage gab das negative Feedback eines Gewerbetreibenden bzgl. der Deutschkenntnisse eines frisch Eingebürgerten

2016-08-Einfache-Anfrage-Einbuergerungsgesuche.pdf

Fragen:

  1. Nach welchen Kriterien beurteilt der Gemeinderat Anträge zu Einbürgerungsgesuchen?

  2. Ist es ein reiner Aktenentscheid oder findet vorher ein Gespräch (in Deutsch) mit den Kandidaten statt?

  3. Kann auch der Wille zur Integration beurteilt werden?

Begründung:

Gemäss Gemeindeordnung Art. 58 Bst. k beschliesst der Gemeinderat über die Einbürgerungen.

Der Antrag zu Einbürgerungsgesuchen wird von der Sicherheitskommission gestellt (Reglement über die ständigen Kommissionen des Grossen Gemeinderates, Anhang 1 Seite 14). Es bleibt aber unklar nach welchen Kriterien die Gesuche beurteilt werden.


Siehe Seite 188 im Protokoll_GGR_21.10.2016