GGR Tätigkeiten von Bruno Grossniklaus

Rechenschaftsbericht an die Wähler

Interpellation Eigentumsübertragungen Strassen (Gemeinde Kanton)

2016-04-Interpellation-Eigentumsuebertragungen-Strassen.pdf

Fragen:

1a) Wie ist der grobe Prozessablauf bei Eigentumsübertragungen von Strassen zwischen Gemeinde und Kanton?

1b) Welche Rechte (z.B. Anhörung, Mitwirkung, Mitsprache, Veto, …) hat die Gemeinde in diesem Prozess genau?

1c) Wie wird sichergestellt, dass der Gemeinde durch den Abtausch von Strasseneigentum mit dem Kanton keine finanzielle Nachteile entstehen?

2a) Wird der Kanton auf seine Kosten die Zulgstrasse vor der Eigentumsübertragung so instandstellen, dass der Gemeinde in den nächsten 20 Jahren voraussichtlich keine Sanierungskosten entstehen?

2b) Gibt es einen Vergleich der prognostizierbaren Unterhaltskosten (Zulg- / Stockhornstrasse) für die nächsten 20 Jahre?

3a) Wie sind die Eigentumsverhältnisse an der Brücke «Alte Bernstrasse» vor und nach der Eigentumsübertragung? (Die Zulgstrasse führt, gemäss Strassenschild, nicht über diese Brücke).

3b) Wer muss allfällige Hochwasserschutzmassnahmen, die möglicherweise auch dem Objektschutz dienen, an der Brücke «Alte Bernstrasse» (Anhebung oder andere Massnahmen) vor und wer nach der Eigentumsübertragung bezahlen resp. ist wasserbaupflichtig?

Begründung:

Gemäss Regierungsratsbeschluss (RRB Nr. 0761 im 2013) wurden folgende Wechsel des Strasseneigentums vom Kanton an Steffisburg und von Steffisburg an den Kanton nach Inbetriebnahme des Bypass beschlossen (Strassennetzplan 2014 bis 2029, Anhang 3):

Strasseneigentum Strasse ca. Länge
Steffisburg an Kanton Stockhornstrasse 0.8 Km
Kanton an Steffisburg Zulgstrasse 1.5 Km

Grund für die Übertragung des Eigentums der Zulgstrasse an die Gemeinde dürfte der Grundsatz «Parallelführungen von Kantonsstrassen sind zu vermeiden» des Strassennetzplans (Ziff 4.3 Eigentumsänderungen) sein.

Die Zulgstrasse weist, nebst den auffälligen Einschnitten bedingt durch die letztjährigen Bauarbeiten, recht viele Risse im Belag auf. Die Stockhornstrasse befindet sich (für einen Laien) in sehr gutem Zustand.

Im Strassennetzplan wird die Kantonsstrasse Nr. 1146 erwähnt, aber gleichzeitig auch eine Beschränkung auf den Abschnitt «Zulgstrasse» angegeben. Die Differenz ist im Wesentlichen genau die Brücke «Alte Bernstrasse». Gemäss «Technischer Bericht - Hochwasserschutz und Längsvernetzung Zulg» weist diese von allen betroffenen Brücken die weitaus grösste Gefährdung auf.

Quellen:

Siehe Seite 173 im Protokoll_GGR_26.08.2016