Postulat NetZulg
Behandlung: Strategievorgabe NetZulg AG Stromkennzeichnung
spätere Bemerkungen
Die Energiekommission des Nationalrates kam zum selben Schluss wie ich. Sogar noch deutlich stärker in der Forderung. Siehe Meldung vom 25.April 2017 Stärkung der Schweizer Wasserkraft: Die Energiekommission des Nationalrates möchte, dass den gebundenen Endkunden ausschliesslich Strom aus inländischen erneuerbaren Energien geliefert wird. Dabei sollen die Stromtarife angemessen bleiben.
Das Postulat wurde kommentiert:
jungfrauzeitung.ch Yves Brechbühler: Nur noch etwas fehlt
… Doch auf jeden Fall ist die Forderung im GGR konsequent und würde
das Angebot komplettieren: Einheimisch, transparent und möglichst frei
von Kernenergie.
jungfrauzeitung.ch: Für weniger Atomstrom
Antrag:
Der Gemeinderat wird beauftragt zu prüfen, ob der NetZulg AG die strategische Vorgabe gemacht werden soll, dass der Anteil «nicht erneuerbarer Energien» in der Stromkennzeichnung der NetZulg AG tiefer sein muss, als der des «Lieferantenmix Schweiz» im Beurteilungsjahr.
Begründung:
Seit 2013 muss der Nachweis über die Herkunft und die Qualität des Stroms für die gesamte schweizerische Produktion aus Kraftwerken, welche eine Netzanschlussleistung über 30kVA haben, erbracht werden. Die daraus entstehenden Herkunftsnachweise werden für die Stromkennzeichnung, den Handel mit dem ökologischen Mehrwert von Strom aus erneuerbaren Quellen und für die Zertifizierung von national gefördertem Strom verwendet. Somit kann die Stromkennzeichnung seit 2013 verlässlich durchgeführt werden. Die NetZulg AG hat 2013 48.8% und 2014 46.7% aus «nicht erneuerbaren Energiequellen» geliefert. Der Lieferantenmix Schweiz 2013 weist 31% «nicht erneuerbare Energie», allerdings auch 13.4% «nicht überprüfbare Energieträger» aus. Selbst wenn die dazugezählt werden (44.4%), hatte die NetZulg AG also einen höheren Anteil als der Durchschnitt der Lieferanten in der Schweiz geliefert.
Wir sind der Meinung, dass das nicht ins Bild der Energiestadt Steffisburg passt. In der Eigentümerstrategie könnte hier eine Zielvorgabe definiert werden
Beilagen:
Erstunterzeichner Bruno Grossniklaus (glp) sagt, dass er bei der Analyse des Berichtes drei Gefühlszustände durchlief: Zuerst «staunen», danach «merci» sagen und es verblieb die «Hoffnung». Er erklärt nachstehend weshalb:
Staunen
Offenbar kann man im Diagramm, das die Strommixentwicklung des von der NetZulg AG vertriebenen Stroms zwischen 2007 bis 2014 zeigt, eine laufende Erhöhung des Anteils der erneuerbaren Energien erkennen, d.h. sogar eine kontinuierliche Steigerung. Es ist gut erkennbar, dass beim Begriff erneuerbare Energie vor allem der Strom aus Wasserkraft gemeint ist. Strom wie er zum Beispiel von der Kraftwerke Oberhasli AG (KWO) hergestellt wird. Oft wird daher auch vom «blauen Strom» gesprochen. Im Diagramm ist eine grosse Steigerung des blauen Stroms im Jahr 2013 gut sichtbar.
Merci
Er dankt, dass die NetZulg AG nur Schweizer Strom und keinen Anteil vom Typ «nicht überprüfbar» liefert. Diese Tatsache verdient besondere Betonung und ist nicht selbstverständlich. Merci an alle, die am Energieleitbild von Steffisburg, welches gegen Ende 2013 in Kraft getreten ist, mitgewirkt haben. Er spricht auch allen ein Dankeschön aus, die es ermöglicht haben, dass Steffisburg kurz darauf Energiestadt werden konnte.
Die NetZulg AG stellte auf Beginn 2013 ihre damaligen Ökostromprodukte auf das Produkt 100% erneuerbar um (gemäss Geschäftsbericht 2012). Heute eher bekannt als Produkt «energy easy erneuerbar». Dem Energiestadt-Bericht vom Mai 2014 ist zu entnehmen, dass dies eine Sofortmassnahme (zur Erreichung der Energiestadt Auszeichnung) war. Dies zeigt, dass die NetZulg AG sehr rasch und flexibel auf energiepolitische Grundsätze der Gemeinde Steffisburg reagieren kann. In dem Sinne dankt er der NetZulg AG und all ihren Mitarbeitenden.
Jedoch ohne Kunden, die dieses Produkt dann auch beziehen und aktuell 1.62p/kWh Aufpreis zu zahlen bereit sind, hätte dies keine Wirkung. Wie im Bericht erwähnt, sind insbesondere die Grossverbraucher entscheidend. Ohne Firmen wie zum Beispiel der Fritz Studer AG, vermutlich einer der grösseren Strombezüger in Steffisburg, die dieses Produkt dann auch tatsächlich beziehen, ginge es nicht. Deshalb dankt er auch all diesen Kunden.
Hoffnung
Reglement über die Versorgung der Einwohnergemeinde Steffisburg mit Energie und Wasser, Art. 4 «Die Rahmenbedingungen der Aufgabenerfüllung sind in einem Leistungsvertrag zwischen der Einwohnergemeinde Steffisburg und der NetZulg AG zu regeln.»
Im Bericht werden die Grundsätze der Aufgabenerfüllung aus diesem Leistungsvertrag präsentiert, die sinngemäss schon im Reglement Art. 4 Buchstabe a) und e) formuliert sind. Ausser einer besonderen Zeile, die im Bericht steht:
Einhaltung der energiepolitischen Grundsätze von Bund, Kanton und Einwohnergemeinde Steffisburg.
Dabei handelt es sich um einen Grundsatz der Aufgabenerfüllung der NetZulg AG. Dies führt zur Frage, was «energiepolitische Grundsätze» denn genau sind, und wer diese bestimmen darf. Er sieht dabei auch das Parlament von Steffisburg in der Pflicht. Das Energieleitbild von Steffisburg dürfte hier sicher eine wichtige Rolle spielen.
Er hat die Hoffnung, dass im Parlament manchmal auch über solche Grundsätze diskutiert und beschlossen wird. Schliesslich hat er schon ein paar Mal gehört, dass Grundlagen in der Kompetenz des Parlaments liegen.
Der Aussage im Bericht: Die Gemeinde erwartet von der NetZulg AG die vermehrte Nutzung erneuerbarer Energien weiterzuentwickeln kann er sich hoffnungsvoll anschliessen. Im 2019 wird das AKW Mühleberg langsam vom Netz genommen werden. Auch eine Hoffnung, ja sogar schon fast eine Erwartung ist, dass dann, durch den Wegfall des angesprochenen Kantonsanteils im Lieferantenmix der Vorlieferanten der NetZulg AG, der Anteil nicht erneuerbarer Energie im Strommix der NetZulg AG markant zurückgehen wird.
Die FDP/glp-Fraktion wird dem Antrag des Gemeinderates zustimmen. Bruno Grossniklaus dankt für die Erfüllung des Prüfauftrages und die vorgelegten Informationen im Bericht.
Siehe Seite 26 im Protokoll_GGR_29.01.2016