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    <title>Kompetenzen on GGR Tätigkeiten von Bruno Grossniklaus</title>
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    <description>Recent content in Kompetenzen on GGR Tätigkeiten von Bruno Grossniklaus</description>
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      <title>Lehrplan21 Weiterbildung bedingt Unterrichtsausfall?</title>
      <link>https://ggr.bruno-grossniklaus.ch/2017/04/28/lehrplan21-weiterbildung-bedingt-unterrichtsausfall/</link>
      <pubDate>Fri, 28 Apr 2017 17:12:01 +0000</pubDate>
      
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      <description>2017-04-Einfache-Anfrage-LP21-Weiterbildungen.pdf
Fragen: 1) Werden für die Lehrplan 21 Weiterbildungen der Lehrpersonen die in der Verordnung über die Anstellung der Lehrkräfte vorgesehenen 5 Arbeitstage (unterrichtsfreie Zeit) pro Schuljahr ausgeschöpft?
2) Hat die Schulkommission die allfälligen Unterrichtsausfälle, die eine Abweichung von den Blockzeiten bedingen würden, beschlossen?
3) Das Amt für &amp;laquo;Kindergarten, Volksschule und Beratung&amp;raquo; hat ein Konzept Die Einführung des Lehrplans 21 als mehrjähriger Schul- und Unterrichtsentwicklungsprozess entworfen. Ist der dort enthaltene Vorschlag, dass die Hälfte der Startveranstaltungen in der Unterrichtszeit mit Unterrichtsausfall stattfinden können, für die Gemeinde rechtlich bindend oder hat die Erziehungsdirektion eine entsprechende Weisung erlassen?</description>
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      <title>Revitalisierung Weiergraben</title>
      <link>https://ggr.bruno-grossniklaus.ch/2017/01/27/revitalisierung-weiergraben/</link>
      <pubDate>Fri, 27 Jan 2017 17:23:00 +0000</pubDate>
      
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      <description>hier gebe ich meine persönlichen Aussagen wieder, die ich vorbereitet hatte:
Die Fraktion steht dem Projekt unterschiedlich gegenüber.
Die Wasserbaupflicht und damit auch die Unterhaltspflicht liegt bei der Gemeinde. Es macht Sinn, dass eine Projektvariante verfolgt wird, die die Unterhaltskosten minimiert.
In unseren Unterlagen steht: Die definitiven Subventionszusicherungen erfolgen erst nach dem Kreditbeschluss durch den Grossen Gemeinderat.
Warum wird kein Vorbehalt auf die Subventionsbeschlüsse im Antrag des GR formuliert?
Im technischen Bericht von Frau Herzog zum Thema Zulg / Hochwasser steht auf Seite 72: Erfüllungspflichtig ist die Gemeinde Steffisburg.</description>
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      <title>Bildungsreglement</title>
      <link>https://ggr.bruno-grossniklaus.ch/2016/08/26/bildungsreglement/</link>
      <pubDate>Fri, 26 Aug 2016 17:08:00 +0000</pubDate>
      
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      <description>Stellungnahme AGPK Bekanntlich ist die AGPK für die formelle Prüfung zu ständig. Manchmal ist es jedoch nicht einfach, das Formelle und das Politische zu trennen. Die AGPK kam bei der formellen Prüfung zum Schluss, dass es einige ungeklärte Punkte gibt.
Persönliche Erklärung Bruno Grossniklaus (glp)
Bruno Grossniklaus fühlt sich vor den Kopf gestossen. Art 50 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Grossen Gemeinderates besagt, dass die Protokolle der Parlamentarischen Kommissionen den Mitgliedern des Grossen Gemeinderates zur Einsichtnahme offen stehen.</description>
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      <title>Badi Sanierung und Entwicklung der Eintritte</title>
      <link>https://ggr.bruno-grossniklaus.ch/2016/04/19/badi-sanierung-und-entwicklung-der-eintritte/</link>
      <pubDate>Tue, 19 Apr 2016 17:14:01 +0000</pubDate>
      
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      <description>2016-04-Einfache-Anfrage-Eintritte-Gumm.pdf
Frage: Müssten aufgrund der Entwicklung der Eintritte (insb. im Vergleich mit Uetendorf) und der Überlegung, dass sich Investitionen nur rechtfertigen solange noch genügend Besucher das Schwimmbad Gumm nutzen, nicht rasch möglichst Massnahmen zur Attraktivitätssteigerung geplant und umgesetzt werden, deren Kosten möglicherweise über 150&amp;rsquo;000 CHF liegen?
Begründung: Im Finanzplan sind im 2016 1.15 Mio. CHF für die Schwimmbad Sanierung (Bassin mit Technik) eingestellt (erstmalig). Die Investition dient einem grossen Teil der Bevölkerung (C3).</description>
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      <title>Parkplätze</title>
      <link>https://ggr.bruno-grossniklaus.ch/2015/10/16/parkpl%C3%A4tze/</link>
      <pubDate>Fri, 16 Oct 2015 17:09:00 +0000</pubDate>
      
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      <description>Bruno Grossniklaus sagt im Namen der FDP/glp-Fraktion, dass im Reglement die wesentlichen Grundsätze stehen sollen und in der Verordnung ausführende Bestimmungen des Gemeinderates zu regeln sind. Diese Regelung macht Sinn und wird von der FDP/glp-Fraktion befürwortet. Der Artikel 3 der Verordnung (Berechtigte) betrachtet sie als wesentlich und gehört somit ins Reglement.
Aus Sicht des Grossen Gemeinderates wird oft beklagt, dass die Mitglieder nichts mehr zu sagen haben und alles Wesentliche durch den Gemeinderat bestimmt wird.</description>
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      <title>Schlossstrasse</title>
      <link>https://ggr.bruno-grossniklaus.ch/2015/08/21/schlossstrasse/</link>
      <pubDate>Fri, 21 Aug 2015 17:00:00 +0000</pubDate>
      
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      <description>Bruno Grossniklaus teilt namens der FDP/glp-Fraktion mit, dass das gewählte Vorgehen als sinnvoll erachtet wird.
Es stellt sich nun die Frage, bei welchem Gremium dieser Kredit dannzumal beantragt wird, d.h. liegt die Bewilligung des Kredits nun in der Kompetenz des Gemeinderates oder des Grossen Gemeinderates (Einheit der Materie).
Mein Einwand wurde von der BDP unterstützt und an der Sitzung 5 wurde dann auch vom GR bestätigt, dass die Finanzkompetenz beim GGR verbleibe.</description>
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